Durch die Neuanlage einer Urnenwiesenfläche und die Änderung des Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz war eine Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung des Friedhofes erforderlich.
In der Satzung wurde für das neue Urnenfeld festgelegt, dass die Ortsgemeinde die komplette Pflege der Fläche übernimmt. Die Ortsgemeinde als Friedhofträger lässt einheitliche Messingschilder anfertigen die dann von den Angehörigen der Verstorbenen graviert werden können, es sollen keine anonyme Urnengräber geben.
Die Gebühren für das neue Urnenwiesenfeld beträgt 650,- Euro zusätzlich 1000,- € für die Pflege der Grabstätte für den Zeitraum von 20 Jahren. Interessierte für eine Urnengrabstätte können sich an die Ortsgemeinde wenden.
Aufgrund der Bodenverhältnisse wird es in Gleisweiler keine Tuchbestattungen geben, was nach dem neuen Landesbestattungsgesetz möglich wäre.
Für den Zehnthof wurde die Haus- und Benutzerordnung festgelegt, sowie die Gebühren für Auswärtige neu beschlossen. Für Gleisweilerer Bürger verändert sich nichts.
Ortsbürgermeister Thorsten Rothgerber informiert die Ratsmitglieder über die Neuverlegung einer Wasserleitung von Flemlingen nach Burrweiler, teilweise über Gleisweilerer Gemarkung und über die Erdverlegung eines Mittelspannungskabel vom Hainbachtal kommend, Richtung Kronstraße zur Klinik. Hier werden die Arbeiten in den nächsten Wochen beginnen.
Der Rat nahm eine Sachspende in Höhe von 1334,15 € an, die Sachspende umfasst einen neuen Kühlschrank für den Zehnthof sowie Geschirr.